Rehabilitationsberatung oder: Wie oder wo können Sie wieder auftanken?

Autor:  Barbara Grießmeier, Iris Lein-Köhler, Zuletzt geändert: 14.11.2022 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e243114

In Deutschland haben alle Menschen, die an Krebs erkrankt sind oder waren, Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme nach Ende der Behandlung. Bei Kindern bis etwa 15 Jahren kann hier eine sogenannte FOR (Familienorientierte Rehabilitationsmaßnahme) beantragt werden, die nicht nur für das kranke Kind, sondern für die ganze Familie finanziert wird. Hintergrund hierfür ist, dass die ganze Familie (also auch Eltern und Geschwister) des kranken Kindes belastet ist und die Familie gemeinsam wieder „auftanken“ darf.

Bei Jugendlichen über 15 Jahren können spezielle Rehabilitationsmaßnahmen für Jugendliche oder junge Erwachsene nach einer Krebserkrankung (ohne Eltern) durchgeführt werden. In allen Fällen findet diese Maßnahme in einer von mehreren spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen statt und wird von den Krankenkassen oder den Rentenversicherungsträgern finanziert.

Rechtzeitig vor Abschluss der intensiven Chemo- oder Bestrahlungstherapie werden Sie vom Psychosozialen Team über die für Ihre Familie passenden Möglichkeiten sowie zum Antrags- und Finanzierungsweg beraten.

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