Wie kann die Rückkehr gelingen?

Autor:  Iris Lein-Köhler, Barbara Grießmeier, Zuletzt geändert: 11.09.2023 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e262347

Hier finden Sie einige Ideen und Vorschläge für die Gestaltung der Rückkehr Ihrer Tochter/Ihres Sohnes in Kindergarten, Schule oder Ausbildung. Bitte nutzen Sie diese als Anregungen für Ihre Überlegungen, welche Möglichkeiten Sie gemeinsam mit der Einrichtung umsetzen möchten.

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Alle Familienmitglieder gehen Schritte in den neuen Alltag.

Sie als Eltern sind Anwälte für Ihr Kind in Kindergarten oder Schule und wissen am besten, welche Einschränkungen Ihre Tochter/Ihr Sohn noch hat: Treten Sie deshalb frühzeitig mit der Kindereinrichtung/Schule in Kontakt, um zu besprechen, wie den Bedürfnissen Ihres Kindes Rechnung getragen werden kann und welche Möglichkeiten die Verantwortlichen dort sehen, Ihre Tochter/Ihren Sohn konkret zu unterstützen.

Viele Eltern sorgen sich, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn in der Kindereinrichtung nicht zurechtkommen könnte: Deshalb kann ein Vorgespräch den besten Weg ebnen.

Möglicherweise können diese Ideen dabei hilfreich sein:

  • Vereinbaren Sie, wie eine (erneute) langsame Wiedereingliederung erfolgen kann.
  • Beziehen Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn in die Planung der Schritte mit ein und sorgen Sie dafür, dass Sie in der Eingewöhnungszeit verlässlich erreichbar sind.
  • Vielleicht gibt es Zeiten, in denen weniger Kinder in der Einrichtung anwesend sind und die Erzieherin ihrem Kind mehr Aufmerksamkeit schenken kann?
  • Vielleicht kann eine Praktikantin Ihre Tochter/Ihren Sohn besonders im Blick haben, wenn sie/er zusätzliche Pausen oder Ruhephasen benötigt?
  • Manchmal schlagen Kindereinrichtungen vor, dass für Ihr Kind eine Integrationshilfe beantragt wird: Klären Sie im Gespräch, ob das für Ihre Tochter/Ihren Sohn wirklich notwendig und sinnvoll ist.
  • Der Neustart im Kindergarten gelingt meist leichter, wenn FreundInnen oder Geschwister in der gleichen Gruppe sind. Wenn es gelungen ist, mit befreundeten Kindern während der Behandlungszeit in Verbindung zu bleiben, werden diese „Vertrauten“ dazu beitragen, die Unsicherheiten beim Neuanfang schneller zu überwinden.
  • Je nachdem, ob Ihre Tochter/Ihr Sohn noch einer besonderen Förderung bedarf, um beispielsweise in der motorischen oder sprachlichen Entwicklung Fortschritte zu machen, gibt es eventuell auch SpezialistInnen (beispielsweise PhysiotherapeutInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen), die regelmäßig in die Einrichtung kommen und entsprechende Angebote machen. Möglicherweise ist zur Feststellung des konkreten Förderbedarfs eine Entwicklungsdiagnostik hilfreich oder notwendig (beispielsweise in einem Sozialpädiatrischen Zentrum)
  • Vereinbaren Sie, dass Sie in regelmäßigen Gesprächen Informationen darüber erhalten, wie es Ihrem Kind geht, welche Fortschritte erkennbar sind und was Sie als Eltern aus Sicht der Kindereinrichtung zur guten Entwicklung Ihrer Tochter/Ihres Sohnes beitragen können.

Einige der möglichen Schwierigkeiten bei der Rückkehr in die Schule können vermieden oder gemildert werden, wenn Ihre Tochter/Ihr Sohn gut vorbereitet ist und der Übergang von Seiten der Schule und der Klasse unterstützt wird. Dazu ist im Vorfeld ein Gespräch mit der Schule notwendig. Außerdem ist zu klären, ob KlinikmitarbeiterInnen einen Schulbesuch anbieten und ob Sie dieses Angebot wahrnehmen möchten.

Möglicherweise könnten folgende Ideen dabei hilfreich sein:

  • Die Schule Ihres Kindes kann einen speziellen Raum bereithalten, um Ihrer Tochter/Ihrem Sohn zusätzliche Ruhepausen zu gewähren.
  • Die Schule Ihres Kindes kann sich (beispielsweise wenn Ihre Tochter/Ihr Sohn im Rollstuhl sitzt) darum bemühen, die Klassenräume so zu belegen, dass sie/er alle Räumlichkeiten gut erreichen kann.
  • In manchen Schulen gibt es Aufzüge und eventuell kann Ihre Tochter/Ihr Sohn dafür einen Schlüssel bekommen.
  • Die Begleitung Ihrer Tochter/Ihres Sohnes beim Raumwechsel oder in der großen Pause muss organisiert oder eine Integrationshilfe beantragt werden.
  • Ein zweiter Satz an Schulbüchern und ein eigenes Schließfach können sinnvoll sein, damit sie/er die schwere Schultasche nicht tragen muss.
  • Vielleicht möchte Ihre Tochter/Ihr Sohn in der Schule wegen des therapiebedingten Haarausfalls (vorübergehend noch) eine Kopfbedeckung tragen, wofür die Erlaubnis der Schule und das Verständnis von LehrerInnen und KlassenkameradInnen benötigt werden.
  • Einige Kinder/Jugendliche müssen von bestimmten sportlichen Aktivitäten freigestellt werden, um schwere Müdigkeit oder Verletzungen zu vermeiden: Möglicherweise sollte die Benotung im Sportunterricht ausgesetzt und ein ärztliches Attest eingeholt werden.
  • Falls Ihre Tochter/Ihr Sohn nicht oder nur teilweise am Sportunterricht teilnehmen darf, kann die Sportstunde am Rand des Stundenplans liegen, damit Ihre Tochter/Ihr Sohn diese Zeit für ihre/seine Regeneration oder das Aufholen versäumter Lerninhalte nutzen kann, anstatt den anderen beim Sport zuzusehen.
  • Wenn Ihr Kind schneller ermüdet und noch nicht voll belastbar ist, benötigt es vielleicht anfangs längere Pausen und kürzere Schultage: Dies kann mit Hilfe der „allmählichen schulischen Wiedereingliederung“ gestaltet werden, die nach dem Schulgesetz vieler Bundesländer möglich ist.
  • Mundtrockenheit oder Gewichtsverlust als Folge der Chemotherapie können dazu führen, dass Ihr Kind eine Wasserflasche oder extra Snacks zwischendurch braucht: Essen und Trinken sollte deshalb auch im Unterricht gestattet werden.
  • Kinder, die nach der Behandlung an Blasenschwäche leiden oder Darmprobleme haben, können besondere Regelungen für den Toilettengang benötigen.

Manchmal werden solche Maßnahmen (insbesondere von MitschülerInnen oder anderen Eltern) als Privileg/Bevorzugung Ihrer Tochter/Ihres Sohnes angesehen: Hier ist Information und Aufklärung nötig, um Verständnis für die Notwendigkeit des Nachteilsausgleichs nach der langen Krankheitszeit zu wecken.