Regelungen für die Wiedereingliederung
Autor: Iris Lein-Köhler, Barbara Grießmeier, Zuletzt geändert: 18.09.2023 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e262454
Abhängig von den länderspezifischen Schulgesetzen kann es sinnvoll sein, bereits unmittelbar nach Ende der Intensivtherapie die Schule wieder stundenweise zu besuchen oder abzuwarten, bis Ihre Tochter/Ihr Sohn wieder fit genug ist, um einen ganzen Schultag durchzuhalten. Klären Sie mit der Leitung der Schule Ihres Kindes, ob es in Ihrem Bundesland eine Möglichkeit zur allmählichen schulischen Wiedereingliederung gibt oder nicht.
Beraten Sie sich dazu ebenfalls mit den MitarbeiterInnen des Psychosozialen Teams oder der psychosozialen Nachsorge, den LehrerInnen der Schule für Kranke, des Hausunterrichts und der Heimatschule, die sowohl Ihr Kind, als auch die Verhältnisse vor Ort kennen. Sie begleiten Ihre Tochter/Ihren Sohn auf diesem Weg und unterstützen bei allen Fragen und möglichen Schwierigkeiten.