Regelungen für die Wiedereingliederung

Autor:  Iris Lein-Köhler, Barbara Grießmeier, Zuletzt geändert: 18.09.2023 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e262454

Abhängig von den länderspezifischen Schulgesetzen kann es sinnvoll sein, bereits unmittelbar nach Ende der Intensivtherapie die Schule wieder stundenweise zu besuchen oder abzuwarten, bis Ihre Tochter/Ihr Sohn wieder fit genug ist, um einen ganzen Schultag durchzuhalten. Klären Sie mit der Leitung der Schule Ihres Kindes, ob es in Ihrem Bundesland eine Möglichkeit zur allmählichen schulischen Wiedereingliederung gibt oder nicht.

Beraten Sie sich dazu ebenfalls mit den MitarbeiterInnen des Psychosozialen Teams oder der psychosozialen Nachsorge, den LehrerInnen der Schule für Kranke, des Hausunterrichts und der Heimatschule, die sowohl Ihr Kind, als auch die Verhältnisse vor Ort kennen. Sie begleiten Ihre Tochter/Ihren Sohn auf diesem Weg und unterstützen bei allen Fragen und möglichen Schwierigkeiten.

Gesetzliche Regelungen allgemein

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Gesetzespaket zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Kultusministerkonferenz, Übersichtsseite Beschlüsse
Kultusministerkonferenz, Beschluss vom 20.10.2011