Welche Unterstützungsmöglichkeiten und Anlaufstellen gibt es?

Autor:  Iris Lein-Köhler, Barbara Grießmeier, Zuletzt geändert: 11.09.2023 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e262429

Für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche gibt es je nach Alter verschiedene weitere Unterstützungsmöglichkeiten, um sie gezielt zu fördern, bis zum Schulabschluss zu begleiten und ihnen den Weg in eine berufliche Zukunft zu erleichtern.

Leistungen der Frühförderung bekommen Kinder zwischen 0 und 6 Jahren, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, am Leben Gleichaltriger teilzuhaben. Frühförderung setzt sich aus verschiedenen Leistungen zusammen und wird von verschiedenen Leistungsträgern (Krankenversicherung, Eingliederungshilfe und bei Kindern mit einer seelischen Behinderung auch von Kinder- und Jugendhilfe) finanziert.

Zur Frühförderung gehören einerseits die medizinischen Leistungen der Früherkennung (Diagnostik) und Frühförderung (verschiedene Therapien) und andererseits die nichtärztlichen therapeutischen, psychologischen, heil- und sonderpädagogischen sowie psychosozialen Leistungen. Manchmal gibt es Probleme bei der Klärung der Kostenübernahme der Leistungsträger, dann greifen die Regelungen zur Koordinierung der Leistungen nach §§ 14 ff. SGB IX.

Zu den Leistungen der Frühförderung zählen:

  • Beratung und Gespräche
  • Anleitung und Unterstützung der Eltern und anderer Bezugspersonen
  • Austausch zum Entwicklungs- und Förderprozess des Kindes, wie auch über Verhaltens- und Erziehungsfragen
  • Anleitung und Hilfe bei der Gestaltung des Alltags
  • Hilfen zur Unterstützung der Eltern bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung

Außerdem lernen Eltern, wie sie ihr Kind selbst anregen und fördern können. Die Frühförderstellen arbeiten mit anderen Einrichtungen wie etwa Kindertagesstätten, Schulen oder Familienunterstützenden Diensten zusammen und vermitteln weitere Hilfs- und Beratungsangebote zur Frühförderung.

Frühförderung kann im häuslichen Umfeld oder in der Kindertagesstätte (als mobile Frühförderung durch eine Frühförderstelle oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum) stattfinden. Neben diesen mobilen Angeboten kann Frühförderung angeboten werden:

  • in Interdisziplinären Frühförderstellen
  • an Sozialpädiatrischen Zentren
  • seit Januar 2018 auch in anderen nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit einem vergleichbaren Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum

Der Kinderarzt, das örtliche Gesundheitsamt oder der „Verein Lebenshilfe“ können Ihnen helfen, eine wohnortnahe Frühförderstelle oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum zu finden. Je nach Landesrecht gibt es mehr oder ausschließlich Frühförderstellen oder Sozialpädiatrische Zentren.

Suche nach Frühförderstellen in Deutschland auf frühforderstellen.de

Die Auswirkungen einer Behinderung auf den Schulerfolg sollen durch besondere sonderpädagogische Maßnahmen gemildert werden, damit der/die Schüler/in einen seinen/ihren Möglichkeiten entsprechenden Schulabschluss erreichen und der Übergang in eine Berufstätigkeit gemeistert werden kann.

Der sonderpädagogische Förderbedarf muss nach Beratungen der Lehrkräfte und Eltern beantragt werden. Nach einem festgelegten Verfahren auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens entscheidet die Schulbehörde, ob ein solcher Förderbedarf vorliegt und welche Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Das Gutachten erstellen SonderpädagogInnen gemeinsam mit den Lehrkräften und dem schulärztlichen Dienst; dabei sollten andere Fachdienste (insbesondere PsychologInnen mit Schwerpunkt Klinische Neuropsychologie) hinzugezogen werden.

Die Schulbehörde entscheidet auch über den Ort und die konkreten Rahmenbedingungen der Förderung; sei es an einer Förderschule oder inklusiv im gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen Schule. Auf der Grundlage des Gutachtens werden Förderpläne erstellt und umgesetzt.

Eltern haben das Recht auf Einsicht der Unterlagen und des Gutachtens.

Viele Kinder und Jugendliche kehren erfolgreich in Kindereinrichtung, Schule oder Ausbildung zurück, insbesondere dann, wenn die Kommunikation zwischen Eltern und ErzieherInnen, LehrerInnen oder AusbilderInnen gut funktioniert und die Wiedereingliederung von den Einrichtungen verständnisvoll unterstützt wird.

Die psychosozialen MitarbeiterInnen oder PädagogInnen der Klinikschule einiger Kliniken bieten einen Schulbesuch an, bei dem einerseits das genesene Kind eine professionelle Rückenstärkung erfährt, wenn es der Klasse über seine Erfahrungen während der Behandlungszeit erzählt und andererseits die KlassenkameradInnen all ihre Fragen einer Fachperson stellen können. Natürlich sind die psychosozialen MitarbeiterInnen bei Bedarf auch gern bereit, mit ErzieherInnen, LehrerInnen und AusbilderInnen zu sprechen, wenn eine entsprechende Einwilligung zur Entbindung von der Schweigepflicht seitens der Familie vorliegt.

An vielen Schulen arbeiten inzwischen SozialpädagogInnen, die die Bedürfnisse der SchülerInnen und die Beziehungen untereinander im Blick haben, sich als Ansprechpersonen bei Schwierigkeiten zur Verfügung stellen und in Konflikten vermitteln. Sie achten darauf, dass mögliche Mobbingsituationen früh beendet und Ausgrenzung einzelner SchülerInnen vorgebeugt wird.

Fragen Sie an der Schule Ihrer Tochter/Ihres Sohnes danach, ob es dort SchulsozialarbeiterInnen gibt, machen Sie sich miteinander bekannt und nutzen Sie entsprechende Angebote zur Begleitung.

Bei der Agentur für Arbeit gibt es ein Team „Berufsberatung U 25“, das für SchülerInnen (unter 25 Jahren) zuständig ist, die einen Schulabschluss anstreben und/oder in der Berufsfindungsphase sind. Das Team bietet neben der Beratung zu sinnvollem Vorgehen bei der Berufswahl auch Begleitung beim Besuch im Berufsinformationszentrum an, hilft bei der Vermittlung offener Ausbildungsstellen und gibt Bewerbungs-Tipps.

Zur Begleitung und Unterstützung schwerbehinderter Menschen beauftragen die Integrations-Ämter sogenannte Integrations-Fachdienste. Es gibt dafür ein deutschlandweites Netz. Ratsuchende schwerbehinderte Personen, ihre ArbeitgeberInnen oder das betriebliche Integrationsmanagement können sich direkt an die Fachdienste wenden.

Unterstützungsangebote der Integrations-Fachdienste sind beispielsweise:

  • Bewertung der Fähigkeiten durch Erstellen eines individuellen Leistungs- und Interessenprofils
  • Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Ausbildungsplätzen
  • Vorbereitung auf den vorgesehenen Arbeitsplatz und Begleitung der beruflichen Ausbildung
  • Informationen von Vorgesetzten und Kollegen weitergeben und als Ansprechpersonen für Arbeitgeber zur Verfügung stehen
  • für psychosoziale Betreuung und Konfliktklärung sorgen

Nach einer Krebserkrankung im Jugendalter sind die Reha-Teams der Agentur für Arbeit dafür zuständig, umfassend über die Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung zu beraten. Es wird für jeden Einzelfall darüber entschieden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur gegeben sind. Dabei sollen die Leistungen so viel Normalität wie möglich und so spezielle Unterstützung wie nötig garantieren: von der Kostenübernahme für berufliche Bildungsmaßnahmen bis hin zu Zuschüssen für ArbeitgeberInnen, die schwerbehinderte Auszubildende einstellen.

Einen Termin bei der Rehabilitationsabteilung der zuständigen Agentur für Arbeit muss Ihre Tochter/Ihr Sohn selbst vereinbaren.