Onkologische Rehabilitation

Autor:  Barbara Grießmeier, Iris Lein-Köhler, Zuletzt geändert: 23.08.2023 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e256248

Nach Abschluss der Behandlung hat jeder Mensch, der an Krebs erkrankt ist oder war, Anspruch auf entsprechende medizinische Rehabilitation: Dieser Anspruch ist in Deutschland im Sozialgesetzbuch geregelt. „Rehabilitation“ bedeutet Wiederherstellung und umfasst alle Maßnahmen, die darauf zielen, die körperlichen, emotionalen und sozialen Folgen einer Krankheit, einer Behinderung oder einer Aktivitätseinschränkung zu mildern oder zu beseitigen.

Familienorientierte Rehabilitation (FOR)

Bei Kindern unter 15/16 Jahren werden diese Rehabilitationsmaßnahmen als familienorientierte Rehabilitationsmaßnahme (FOR) durchgeführt, das heißt: Alle Familienmitglieder sind medizinisch notwendige Begleitpersonen, damit das erkrankte Kind wieder gesund werden kann. Dies bedeutet, dass beide Eltern und alle Geschwister gemeinsam mit dem Patienten/der Patientin für 4 Wochen in eine entsprechende Rehaklinik fahren. Diese Maßnahmen werden für alle Familienmitglieder von der Krankenkasse des Kindes beziehungsweise vom Rentenversicherungsträger finanziert.

Kinder haben bis zu 2 Jahre nach der Diagnosestellung Anspruch auf eine solche Rehamaßnahme. Wann für Ihre Familie der richtige Zeitpunkt ist, können Sie gerne auch mit den MitarbeiterInnen des Psychosozialen Teams besprechen. Der Zeitpunkt hängt außerdem auch davon ab, in welche der spezialisierten Kliniken Sie fahren möchten und wann es dort freie Termine gibt.

Jugendlichenreha und Reha für junge Erwachsene

Wenn Ihre Tochter/Ihr Sohn älter als 15 Jahre alt ist, bietet sich eine onkologische Rehamaßnahme für Jugendliche oder junge Erwachsene an. Gerade in dieser Altersgruppe ist die Ablösung vom Elternhaus ein wichtiges Thema. Auch wenn Jugendliche (und ebenso ihre Eltern) der Trennung über 4 Wochen zunächst eher mit Bangen als mit Freude entgegensehen, so wird die Rehamaßnahme von fast allen Jugendlichen doch als äußerst positiv erlebt.

Falls Ihr Sohn/Ihre Tochter zu einer Jugendlichenreha fährt, überlegen Sie gut, wie Sie selbst diese „freie Zeit“ für sich nutzen wollen. Nach den langen Monaten der intensiven Sorge und Begleitung Ihres Sohnes/Ihrer Tochter werden Sie sich wahrscheinlich zunächst sehr seltsam fühlen, wenn er/sie plötzlich für 4 Wochen weit weg ist. Sorgen Sie dafür, dass Sie diese Zeit für sich selbst zur Regeneration nutzen; etwa durch einen Urlaub oder auch durch eine eigene Rehabilitationsmaßnahme.