Psychotherapie - oder: Wann müssen psychische Symptome behandelt werden?
Autor: Barbara Grießmeier, Iris Lein-Köhler, Zuletzt geändert: 19.07.2023 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e243183
Manche Eltern fragen sich, ob sie vielleicht eine Psychotherapie benötigen, um mit der Situation ihres Kindes besser zurecht zu kommen oder was denn der Unterschied zwischen diesen Gesprächen mit den psychosozialen MitarbeiterInnen und einer Psychotherapie ist: Auch wenn manche MitarbeiterInnen der Psychosozialen Dienste tatsächlich approbierte PsychotherapeutInnen sind, so führt doch die Konfrontation mit der lebensbedrohlichen Erkrankung eines Kindes meistens nicht zu einer psychischen Störung eines Elternteils, die eine psychotherapeutische Behandlung nötig macht.
Unter einer psychischen Störung versteht man einen krankhaften Zustand (beispielsweise eine Depression, Traumafolgestörung, Zwangs- oder Angsterkrankung), der die Lebensqualität des/der Betroffenen erheblich einschränkt und die Teilnahme am normalen Alltag so stark erschwert, dass die Alltagsanforderungen für längere Zeit nicht mehr bewältigt werden können. Eine Krebserkrankung ist weder für die Kinder noch für ihre Eltern eine seelische „Krankheit“, sondern ein besonders belastendes Lebensereignis, mit dem die allermeisten Menschen nach einer gewissen Zeit gut zurechtkommen können.
In wenigen Fällen kann die Erkrankung des Kindes bei Müttern oder Vätern allerdings tatsächlich schwerwiegende emotionale Folgen haben und etwa Traumata aus der eigenen Vergangenheit wieder aktivieren. In solchen Fällen kann eine Psychotherapie nach Abschluss der Therapie Ihres Kindes sinnvoll sein. Während der belastenden Therapiezeit werden Sie im Allgemeinen weder die Zeit noch die Energie haben, sich mit zusätzlich intensiven Themen Ihres Lebens auseinanderzusetzen und sich auf eine eigene Therapie wirklich einzulassen.
Das Aufarbeiten „alter Baustellen“ während der Behandlungszeit Ihres Kindes könnte Sie vorübergehend noch instabiler machen. Manche Eltern haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass sich niedergelassene PsychotherapeutInnen mit der Situation der Begleitung eines krebskranken Kindes nicht unbedingt gut auskannten und deshalb die besonderen Umstände nicht ausreichend würdigen konnten.