Praktische Fragen

Autor:  Barbara Grießmeier, Iris Lein-Köhler, Zuletzt geändert: 04.09.2023 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e261182

Bevor Sie mit Ihrer Familie tatsächlich die Reha antreten können, sind eine Reihe praktischer Fragen zu klären. MitarbeiterInnen des Psychosozialen Dienstes werden in jedem Fall rechtzeitig auf Sie zukommen und Sie zu den Rehabilitationsmöglichkeiten beraten sowie bei der Planung und Beantragung der Rehamaßnahme unterstützen. Sie haben große Erfahrung mit den notwendigen Abläufen und können bei eventuellen Schwierigkeiten weiterhelfen.

Wichtige Informationen für Sie:

Eine allgemeingültige Aussage über den richtigen Zeitpunkt der Rehamaßnahme ist nicht möglich; da hier oft unterschiedliche Faktoren zusammenspielen. Manche Familien haben den Wunsch, die Reha so schnell wie möglich an die Intensivtherapie anzuschließen, um danach gestärkt in den Alltag zu kommen.

  • Beachten Sie, dass sich das Ende der Chemotherapie meistens nicht genau vorhersagen lässt, weil es (vor allem gegen Ende der Therapie) häufig durch langanhaltende Zelltiefs (Aplasie-Phase) zu Verzögerungen kommt. Außerdem sollte für die Reha der zentrale Zugang entfernt und Ihr Kind zumindest soweit wieder „fit“ sein, dass es mehrere Stunden am Tag aktiv sein kann. Planen Sie den Termin für die Reha also nicht zu knapp und rechnen Sie einen „Sicherheitsabstand“ von mindestens 6 Wochen nach dem Ende der Chemo ein!
  • Oft ist es auch sinnvoll, nicht direkt von der Klinik zur Reha zu fahren, damit alle Familienmitglieder überhaupt erst einmal „durchatmen“ und sich ein wenig im Alltag einrichten können.
  • Grundsätzlich besteht der Anspruch auf eine Reha bis zu 2 Jahre nach der Diagnosestellung; Sie sind frei in der Wahl der Rehaklinik. Manche Familien möchten zunächst im Alltag ankommen und zu einem späteren Zeitpunkt in die Reha fahren. Die MitarbeiterInnen des Psychosozialen Dienstes helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen zum „richtigen“ Zeitpunkt der Reha zu klären.

Da es nur wenige geeignete Rehabilitationseinrichtungen gibt und die Nachfrage sehr groß ist, ist teilweise mit erheblichen Wartezeiten auf einen Termin zu rechnen. Lassen Sie sich frühzeitig vom Psychosozialen Dienst beraten, und reservieren Sie einen Termin in der Rehaklinik Ihrer Wahl, sofern das möglich ist.

Alle Kliniken führen außerdem eine Warteliste: Teilweise werden bereits fest geplante Termine (beispielsweise aufgrund von Therapieverzögerungen) kurzfristig abgesagt und so ist es oft möglich, über die Wartelisten einen früheren Termin zu bekommen.

Die Antragstellung erfolgt entweder bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Beide sind gleichrangig zuständig. Sie als Antragsteller entscheiden darüber, bei wem Sie den Antrag stellen wollen. Der Erstangegangene muss dann prüfen, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Lassen Sie sich von den psychosozialen MitarbeiterInnen dazu beraten, wo Sie (entsprechend Ihrer persönlich Kranken- und Rentenversicherungssituation) den Reha-Antrag einreichen. Der Hauptleistungsträger übernimmt die Kosten für das erkrankte Kind, aber auch alle Nebenleistungen für die Begleitpersonen und gegebenenfalls einen entstehenden Verdienstausfall.

Es ist wichtig, dass Sie dem Antrag ein ausführliches Gutachten (beziehungsweise Arztbrief) hinzufügen, das Sie am besten mit dem Psychosozialen Dienst vor Ort erstellen. Der Antrag muss individuell begründet werden und daraus die Notwendigkeit einer Familienrehabilitation hervorgehen.

Ist das Kind privat krankenversichert, scheidet die Möglichkeit der Finanzierung über die Krankenkasse in den meisten Fällen aus (es sei denn, das ist vertraglich extra vereinbart). Falls die Eltern nicht in der Deutschen Rentenversicherung versichert sind, sondern beispielsweise verbeamtet oder Mitglied in einem Versorgungswerk, muss meist nach individuellen Lösungen gesucht werden. Sowohl die Rehakliniken als auch die MitarbeiterInnen des Psychosozialen Dienstes können Sie dazu entsprechend beraten.

Die Anreise erfolgt entweder mit dem eigenen PKW oder der Bahn. Der Kostenträger übernimmt jeweils die Erstattung der Fahrkosten. Eine Fahrt mit dem Taxi ist nur in Ausnahmefällen (beispielsweise bei einer Neuro-Reha) möglich und muss gesondert beantragt werden.

Der Kostenträger übernimmt den Verdienstausfall berufstätiger Eltern, wenn sie für den Zeitraum der Reha vom Arbeitgeber freigestellt wurden.

Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen (also sowohl die PatientInnen als auch ihre Geschwister) werden während der Rehamaßnahme auch unterrichtet. Unterrichtsfreie Zeiten und Ferien richten sich nach dem Bundesland, in dem die Rehaklinik beheimatet ist. Die dortigen LehrerInnen setzen sich jeweils vor Beginn der Reha mit den Heimatschulen in Verbindung und klären, welche Inhalte vorrangig unterrichtet werden sollten. Außerdem erhalten die LehrerInnen der Heimatschule Empfehlungen für einen schulischen Nachteilsausgleich.