Hausunterricht

Autor:  Iris Lein-Köhler, Barbara Grießmeier, Zuletzt geändert: 18.09.2023 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e227591

Die gesetzlichen Regelungen für die Durchführung von Hausunterricht in den ambulanten Behandlungsphasen sind bundeslandspezifisch. Auf Antrag der Eltern bei der entsprechenden Schulbehörde wird meist in einem definierten zeitlichen Umfang Hausunterricht genehmigt. Dieser erfolgt in enger Absprache mit den Familien und in Abstimmung mit den Behandlungserfordernissen.

Meist schickt die Heimatschule LehrerInnen in einem Umfang von mehreren Stunden pro Woche für den Unterricht in den Hauptfächern zu den SchülerInnen nach Hause. Häufig übernimmt diese Aufgabe eine Lehrkraft, die der Schülerin/dem Schüler bereits bekannt ist. KliniklehrerInnen oder die MitarbeiterInnen des Psychosozialen Teams unterstützen die Familie bei der Beantragung von Hausunterricht.

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LehrerInnen der Heimatschule kommen zu den SchülerInnen nach Hause

Wenn der Hausunterricht aus personellen oder organisatorischen Gründen von der Heimatschule nicht gewährleistet werden kann, greifen einige Schulbehörden auf pensionierte Lehrkräfte zurück. Im Einzelfall müssen selbstorganisierte Nachhilfeangebote genutzt werden. Eventuell unterstützen Elterninitiativen bei der Finanzierung.

Geben Sie dem Psychosozialen Team und den PädagogInnen der Klinikschule Rückmeldung darüber, ob und wie der Hausunterricht funktioniert, damit Sie gegebenenfalls Unterstützung beim Organisieren erhalten können.