Hämatopoetische Stammzelltransplantation (HSZT)
Autor: Dr. med. Gesche Riabowol (geb. Tallen), Redaktion: Maria Yiallouros, Freigabe: Prof. Dr. med. U. Creutzig, Zuletzt geändert: 06.11.2024 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e159072
Die Blutstammzelltransplantation oder hämatopoetische Stammzelltransplantation (HSZT) hat nicht nur bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Krebserkrankungen, sondern auch bei Patienten mit schweren Blut- oder Immunkrankheiten stark an Bedeutung gewonnen. Bei Hochrisiko-Patienten, zum Beispiel mit manchen Leukämieformen, ist die Blutstammzelltransplantation eine häufig angewandte Therapieform. Sie trägt bei den meisten dieser Patienten entscheidend zu deren Überlebenschancen bei.
Eine Blutstammzelltransplantation geht immer eine so genannte Konditionierungsbehandlung voraus. Bei bösartigen Erkrankungen handelt es sich dabei in der Regel um eine Behandlung mit hochdosierten Zytostatika (Hochdosis-Chemotherapie) und/oder einer Ganzkörperbestrahlung. Detaillierte Informationen zur Konditionierung bei HSZT finden sich hier.
Neben den zuvor beschriebenen zellschädigenden Wirkungen von Chemo- und Strahlentherapie (siehe oben) geht man bei HSZT-Patienten davon aus, dass die relativ lange Zeit der herabgesetzten körpereigenen Abwehr die Entstehung von Zweitkrebserkrankungen zusätzlich entscheidend begünstigt. Daten zu großen Gruppen ehemaliger Patienten nach einer Blutstammzelltransplantation zeigen, dass die Überlebenden gegenüber der Normalbevölkerung insgesamt ein etwa achtfach erhöhtes Risiko haben, irgendwann eine (neue) Krebserkrankung zu entwickeln.
Dieses Risiko wird durch folgende Faktoren weiter gesteigert:
- Junges Alter zum Zeitpunkt der Konditionierung, Insbesondere der Ganzkörperbestrahlung (unter 10. Lebensjahr)
- Konditionierungs-Chemotherapie mit Alkylantien (insbesondere mit Busulfan und Cyclophosphamid (siehe Chemotherapie)
- Eine bereits vor der Konditionierung erfolgte Strahlentherapie (siehe Strahlentherapie)
- Eine Spender-gegen-Empfänger-Reaktion (Graft-versus-host-desease, GvHD) und deren Therapie (zum Beispiel Immunsuppression mit Azathioprin, besonders in Kombination mit Cyclosporin)
Die Dosis der Ganzkörperbestrahlung scheint hingegen keinen entscheidenden Einfluss auf das Zweitkrebsrisiko zu haben.
Typische Zweitkrebserkrankungen nach Blutstammzelltransplantation sind:
- Therapiebedingte AML (t-AML, insbesondere nach Konditionierung mit Alkylantien; siehe oben sowie Kapitel "Chemotherapie")
- Lymphome ("Post-Transplant Lymphoproliferative Disorder (PTLD)" - insbesondere bei ehemaligen Leukämiepatienten nach Blutstammzelltransplantation)
- Hautkrebs, Schleimhautkrebs (Mundhöhlenkarzinome) und andere solide Tumoren (insbesondere im Zusammenhang mit der Empfänger-gegen-Spender-Krankheit, GvHD).
Wichtig zu wissen: In den letzten Jahren werden bei Kindern und Jugendlichen vor einer Blutstammzelltransplantation zunehmend weniger intensive Konditionierungsbehandlungen durchgeführt. Dadurch soll das Risiko für Spätfolgen, darunter auch Zweitkrebserkrankungen, stetig verringert werden. In einer aktuellen Studie für Patienten mit einer akuten lymphoblastischen Leukämie im Knochenmark wird geprüft, ob auf die Ganzkörperbestrahlung verzichtet werden kann.