Gewebeentnahme (Biopsie)
Autor: Maria Yiallouros, Dr. med. Gesche Riabowol (geb. Tallen), Zuletzt geändert: 17.03.2026 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e85966
Um eine Therapie planen zu können, müssen die genaue Art des Tumors und der Grad seiner Bösartigkeit bekannt sein. Aus diesem Grund muss in jedem Fall mindestens eine Gewebeprobe entnommen werden (Biopsie). Da die Gewebeprobeentnahme bereits Teil der Gesamtbehandlung ist, sollte sie in einem spezialisierten Zentrum für Kinder und Jugendliche erfolgen. Denn die feingewebliche (histologische) Untersuchung und die Analyse des Erbguts (Molekulargenetik) der Proben erfordert eine Vielzahl spezieller Techniken, die nur von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Pathologen durchgeführt werden sollten.
Die Gewebeentnahme kann – je nach Lage des Tumors – durch eine offene Operation mit Öffnung der Schädeldecke, zum Beispiel während der Tumorentfernung, oder durch eine stereotaktische Biopsie (Entnahme eines Gewebeanteils) erfolgen. Letzteres spielt zum Beispiel bei tiefer liegenden Hirntumoren eine Rolle, die einer Operation nicht oder nur schwer zugänglich sind.
Die Diagnosesicherung erfolgt durch die spezielle Aufbereitung und Untersuchung des gewonnenen Tumormaterials. Mit Hilfe feingeweblicher (histologischer), immunhistochemischer und molekulargenetischer Untersuchungsverfahren ist es möglich, die genaue Art des Tumors und den Grad seiner Bösartigkeit (Malignität) zu bestimmen. Dabei ist vor allem die Unterscheidung zwischen niedriggradigen Gliomen (ZNS WHO-Grad 1 oder 2) und schnell wachsenden, hochgradig malignen Gliomen (ZNS WHO-Grad 3- oder 4-Gliome) bedeutsam, da diese sich in ihrem Krankheitsverlauf und ihrer Therapierbarkeit voneinander unterscheiden und daher unterschiedlich behandelt werden müssen.
Die Menge und Güte der Gewebeprobe sowie eine gute Zusammenarbeit zwischen Kinder-Neurochirurgie und spezialisierten Neuropathologen sind somit essenziell. Da die Entscheidung zur bestmöglichen individuellen Behandlung gut abgewogen sein sollte, wird außerdem empfohlen, dass alle diagnostischen Schritte (bildgebende Verfahren, Untersuchung des Gewebes) und Behandlungsentscheidungen (Operation, Beobachten, Medikamentenbehandlung, Strahlenbehandlung) nach dem Vier-Augen-Prinzip durch spezialisierte Referenzzentren und die Studienzentrale für diese Erkrankung gegengeprüft werden.
Ausnahmesituation in Einzelfällen
Nur in Einzelfällen kann von einer Biopsie abgesehen werden, zum Beispiel bei Patienten (mit und ohne Neurofibromatose Typ 1), deren Tumor eindeutig dem Hypothalamus im Zwischenhirn oder der Sehbahn zugeordnet werden kann und bei denen gleichzeitig eine Gewebeentnahme zu risikoreich wäre. Da man bei solchen Konstellationen weiß, dass es sich in aller Regel um pilozytische Astrozytome ZNS WHO-Grad 1 handelt, kann im interdiziplinären Team eines kinderonkologischen Behandlungszentrens in solchen Fällen die Entscheidung getroffen werden, dass sich die Diagnose ausschließlich auf charakteristische Befunde der bildgebenden Verfahren stützen soll.

