Diagnostisches Vorgehen bei Tumoren des Zentralnervensystems
Autor: Maria Yiallouros, Dr. med. Gesche Riabowol (geb. Tallen), Zuletzt geändert: 17.03.2026 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e37306
Am Anfang der Erstdiagnose stehen immer eine ausführliche Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese) und eine umfassende körperliche und neurologische Untersuchung des Patienten.
Untersuchungen zur Diagnosesicherung
Bildgebende Verfahren wie die Magnetresonanztomographie (MRT) oder die Computertomographie (CT) stehen anschließend im Vordergrund der Diagnostik von ZNS-Tumoren. Mit Hilfe dieser Methoden lässt sich in der Regel sicherstellen, ob ein Gehirntumor vorliegt. Auch Lage und Größe des Tumors sowie seine Abgrenzung zum umgebenden normalen Hirngewebe sind sichtbar. Die MRT ist darin dem CT überlegen, so dass eine CT heute nur noch als die unter Umständen schneller verfügbare Methode in Notsituationen anzeigt ist.
In manchen Fällen benötigt der Neurochirurg vor der Operation Informationen über die Gefäßversorgung des Tumors, so dass eine Darstellung der Gehirngefäße (Magnetresonanzangiographie oder digitale Subtraktionsangiographie) erforderlich wird. Besteht der Verdacht, dass der Tumor die Sehbahn erfasst, erfolgt zudem eine gründliche Untersuchung durch einen erfahrenen Augenarzt, der vor allem die Sehschärfe, das Gesichtsfeld und die Dicke der Nervenfasern der Netzhaut begutachtet.
Zur endgültigen Sicherung der Diagnose muss mindestens eine Gewebeprobe entnommen werden (Biopsie). Da die Gewebeprobeentnahme bereits Teil der Gesamttherapiestrategie ist, sollte sie in einem spezialisierten Zentrum für Kinder und Jugendliche erfolgen. Denn die feingewebliche (histologische) und die Analyse des Erbgutes (Molekulargenetik) der Proben erfordert eine Vielzahl spezieller Techniken, die nur von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Pathologen durchgeführt werden sollten.
Nur in Einzelfällen kann auf eine Biopsie verzichtet werden, zum Beispiel bei Patienten, deren Tumor eindeutig dem Hypothalamus im Zwischenhirn oder der Sehbahn zugeordnet werden kann und bei denen gleichzeitig eine Gewebeentnahme zu risikoreich wäre.
Untersuchungen vor Therapiebeginn
In der Regel werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt, die weitere Gehirnfunktionen beurteilen. Dazu gehören die Prüfung der Hörfunktion (zum Beispiel mittels Audiometrie, otoakustische Emissionen (OAE) und/oder BERA-Hörtest) sowie die Überprüfung des Hormonhaushaltes (Schilddrüsenfunktion, Wachstumshormon, Stresshormon, Geschlechtshormone und Wasserhaushalt) und des Denkvermögens (Intelligenz). Auch Nervenfunktionen werden beurteilt, zum Beispiel durch Messung der Gehirnströme (Elektroenzephalographie, EEG) sowie der Ströme entlang der Sehbahn oder anderen Nervenbahnen, wie Gehör und Tastsinn der Haut (evozierte Potentiale).
Darüber hinaus können behandlungsvorbereitend weitere Untersuchungen hinzukommen, zum Beispiel eine Röntgenuntersuchung der Lunge zur Einschätzung der Lungenfunktion sowie eine Elektrokardiographie (EKG) und Echokardiographie zur Überprüfung der Herzfunktion vor einer Narkose. Wichtig ist vor Beginn der Behandlung außerdem der Ausschluss der Diagnose einer eventuell vorhandenen angeborenen Neurofibromatose (NF-Status) oder tuberösen Sklerose, denn dies ist mitentscheidend bei der Wahl der Behandlungsstrategie.
Umfangreiche Laboruntersuchungen dienen dazu, den Allgemeinzustand des Patienten zu überprüfen und festzustellen, ob die Funktionen einzelner Organe (zum Beispiel Nieren und Leber) beeinträchtigt sind oder Stoffwechselstörungen vorliegen, die vor oder während der Behandlung besonders berücksichtigt werden müssen. Die Prüfung der Hormondrüsen ermöglich es, eine Störung durch den Tumor oder die Behandlung einschätzen und gegebenenfalls behandeln zu können. Veränderungen, die möglicherweise im Laufe der Therapie auftreten, können aufgrund solcher Ausgangsbefunde besser beurteilt werden.
Aus demselben Grund sollen, wenn möglich, vor Behandlungsbeginn auch neuropsychologische Untersuchungen erfolgen [siehe Neuropsychologie]. Diese dienen dazu, den Entwicklungsstand und die Fähigkeiten des Kindes zu denken, sich zu konzentrieren und aufmerksam zu sein (Intelligenz) zu erfassen. Ziel ist es, die bestmögliche Entwicklung zu gewährleisten, um einerseits gezielte Förderhilfen zu ermöglichen und andererseits Beratung zu Schule, Sport und Beruf bereits während der Behandlung wie auch in der Nachsorge besser anpassen zu können.
Im Hinblick auf eventuell notwendig werdende Bluttransfusionen muss eine Bestimmung der Blutgruppe erfolgen. Bei Mädchen im geschlechtsreifen Alter (ab der ersten Monatsblutung), muss vor Beginn einer medikamentösen oder strahlentherapeutischen Behandlung eine Schwangerschaft ausgeschlossen werden. Sollte eine medikamentöse Therapie oder Bestrahlung geplant sein, müssen Patientinnen und Patienten im geschlechtsreifen Alter über Verhütungsmethoden aufgeklärt werden, die den Eintritt einer Schwangerschaft bei der Patientin oder der Partnerin des Patienten unter der onkologischen Therapie verhindern.
Wie die Untersuchungen im Einzelnen ablaufen und welche Bedeutung ihnen bei der Diagnose eines niedriggradigen Glioms zukommt, erfahren Sie im Anschluss.
Gut vorab zu wissen: Nicht alle Untersuchungen sind bei jedem Patienten notwendig. Andererseits können eventuell Untersuchungen hinzukommen, die hier nicht erwähnt wurden. Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt oder das Behandlungsteam, welche Untersuchungen bei Ihrem Kind geplant sind und warum die jeweilige Untersuchung erforderlich ist.

