Diagnostisches Vorgehen vor der Tumorentfernung

Autor:  Dr. med. habil. Gesche Tallen, Maria Yiallouros, Redaktion:  Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 18.04.2020 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e87876

Im Folgenden wird erklärt, welche Untersuchungen das Behandlungsteam in Erwägung ziehen und für die Diagnosefindung vorschlagen wird. Natürlich wird außerdem immer individuell entschieden und mit dem Patienten beziehungsweise seinen Angehörigen besprochen, welche Untersuchungen möglicherweise zusätzlich notwendig sind, um eine optimale Behandlungsvorbereitung und Behandlung zu gewährleisten. Dabei werden insbesondere das Alter des Patienten und, sobald ermittelt, die Lage, Ausbreitung und Art des Tumor berücksichtigt.

Basisuntersuchungen vor Behandlungsbeginn

Vor Behandlungsbeginn werden in erster Linie folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • ausführliche Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese)
  • umfassende körperliche / neurologische Untersuchung des Patienten, die auch eine Augenhintergrundspiegelung beinhaltet.
  • Magnetresonanztomographie (MRT) des Gehirns (kraniale MRT) und/oder des Rückenmarkskanals (spinale MRT) oder (gelegentlich) die Computertomographie (CT): bildgebende Verfahren wie diese stehen im Vordergrund der Diagnostik von ZNS-Tumoren. Mit ihrer Hilfe lässt sich genau feststellen, ob ein Tumor des Zentralnervensystems und möglicherweise auch Tumorabsiedlungen (Metastasen) vorliegen. Auch Lage und Größe des Tumors, seine Abgrenzung zu Nachbarstrukturen und ein Wasserkopf (Hydrocephalus) sind sehr gut sichtbar. Die MRT ist darin dem CT überlegen, so dass eine CT heute nur noch in bestimmten Fällen, zum Beispiel in Notsituationen als die unter Umständen schneller verfügbare Methode, angezeigt ist.
  • Bei Säuglingen mit noch offener Fontanelle kann zum Nachweis eines Tumors zunächst auch eine Ultraschalluntersuchung des Schädels erfolgen.
  • In manchen Fällen benötigt der Neurochirurg vor der Operation Informationen über die Gefäßversorgung des Tumors, so dass eine Darstellung der Gehirngefäße (Magnetresonanzangiographie oder digitale Subtraktionsangiographie) erforderlich wird.
  • Biopsie: Zur endgültigen Sicherung der Diagnose muss in aller Regel eine Gewebeprobe entnommen und auf ihre feingeweblichen und molekularen Eigenschaften untersucht werden.

Behandlungsvorbereitend erfolgen in der Regel ferner:

  • eine Röntgenuntersuchung der Lunge zur Überprüfung der Lungenfunktion vor einer Narkose,
  • eine Elektrokardiographie (EKG) und Echokardiographie zur Überprüfung der Herzfunktion,
  • umfangreiche Laboruntersuchungen: um den Allgemeinzustand des Patienten zu überprüfen und festzustellen, ob die Funktion einzelner Organe wie beispielsweise Nieren und Leber beeinträchtigt ist oder Stoffwechselstörungen vorliegen, die vor oder während der Behandlung besonders berücksichtigt werden müssen.

Zusatzuntersuchungen vor Behandlungsbeginn

Abhängig vom Zustand des Patienten können zusätzlich folgende Untersuchungen angezeigt sein:

  • Schwangerschaftstest (bei Patientinnen im gebärfähigen Alter)
  • spezielle Tumor- und Metastasendiagnostik: Bei bestimmten Fragestellungen oder bei Verdacht auf eine Streuung der Tumorzellen in andere Organe (Metastasen) werden möglicherweise weitere Untersuchungen durchgeführt. Dazu gehören zum Beispiel eine Skelett-Szintigraphie (bei Knochen-/Gelenkschmerzen oder -schwellungen), die Knochenmarkpunktion und Knochenmarkuntersuchung (bei Anämie, Thrombozytopenie oder Granulozytopenie) und die Ultraschalluntersuchung verdächtiger Lymphknoten (das heißt, bei Lymphknoten mit mehr als zwei Zentimeter Durchmesser oder zunehmenden Lymphknotenschwellungen). Ein Octreotid-Scan kann angezeigt sein, wenn ein Resttumor nach der Erstoperation oder Metastasen mit anderen bildgebenden Verfahren nicht sicher nachgewiesen beziehungsweise ausgeschlossen werden können.

Untersuchungen zur Spätfolgenüberwachung

Untersuchungen im Rahmen der Spätfolgenüberwachung dienen dazu, bereits bestehende Schäden, die der Tumor verursacht haben kann, so früh wie möglich zu entdecken, damit eventuell später auftretende behandlungsbedingte Probleme besser von diesen abgegrenzt werden können. Zu dieser Spätfolgendiagnostik gehören zum Beispiel folgende Untersuchungen:

  • eine Elektroenzephalographie (EEG) zur Untersuchung der Gehirnströme beziehungsweise zum Auffinden von Hirngebieten, die möglicherweise durch den Tumor eine erhöhte Tendenz zu Krampfanfällen aufweisen
  • eine Untersuchung der Hör- und Sehfunktion mittels elektrophysiologischer Untersuchungen (evozierte Potentiale), augenärztlicher Untersuchung (zum Beispiel von Sehkraft, Gesichtsfeld) und Hörprüfung durch den Hals-Nasen-Ohrenarzt
  • Untersuchung der Hormondrüsenfunktion mittels Blutentnahme
  • neuropsychologische Untersuchungen zur Erfassung der Lebensqualität