Untersuchungen zur Früherkennung eines Retinoblastoms
Autor: Dipl.-Biol. Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 13.10.2016 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e96634
Ist ein Kind Träger eines veränderten Retinoblastom-Gens (zum Beispiel bei familiärer Erkrankung), so sind erste Tumorherde oft schon bald nach der Geburt erkennbar. Da eine frühzeitige Diagnose für den Erhalt der Sehfähigkeit und des Auges entscheidend ist, sollte daher mit engmaschigen augenärztlichen Kontrollen so früh wie möglich begonnen werden, das heißt, unmittelbar nach der Geburt.
Die augenärztlichen Untersuchungen werden bis zum vierten oder fünften Lebensjahr immer in Narkose durchgeführt, um auch die peripheren, kritischen Bereiche der Netzhaut (unter schmerzhaftem Eindellen des Augapfels) sicher einsehen zu können. Ab dem fünften Lebensjahr ist in der Regel eine zuverlässige Untersuchung ohne Narkose möglich. Auch ist das Risiko für die Entwicklung neuer Tumoren ab diesem Alter weniger groß.
Wenn die Vererbungsrisiken innerhalb der Familie noch nicht geklärt sind, sind nicht nur beim Patienten, sondern auch bei Geschwistern und Eltern eine augenärztliche Untersuchung sowie eine molekulargenetische Analyse von Blutproben (Gentest) notwendig.