Weitere Untersuchungen

Autor:  Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 23.03.2022 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e221587

Je nach Krankheitssituation des Patienten und der geplanten Behandlung können, zusätzlich zur Tumor- und Metastasendiagnostik, vor (und während) der Therapie weitere Untersuchungen hinzukommen, zum Beispiel, um den Zustand und die Funktion bestimmter Organe (wie Herz, Gehör, Nieren, Leber) zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden bei der Behandlung berücksichtigt und dienen zudem als Ausgangsbefunde zur besseren Einschätzung von Veränderungen. die möglicherweise im Laufe der Therapie auftreten.

Elektrokardiographie (EKG)

Im Elektrokardiogramm (Elektrokardiographie; Herzstromkurve; EKG) werden sämtliche elektrischen Aktivitäten aller Herzmuskelfasern registriert, von der Körperoberfläche abgeleitet und in einer Zeitachse aufgezeichnet. So entsteht ein Bild der elektrischen Herzaktion, mit dem sich Aussagen zu Eigenschaften und Erkrankungen des Herzens (zum Beispiel Herzrhythmusstörungen oder Narbenbildung im Herzmuskel) treffen lassen. Die Elektrokardiographie gehört zu den Routineuntersuchungen vor Beginn einer Behandlung.

Ultraschalluntersuchung (Echokardiographie)

In manchen Fällen kann vor der Behandlung, insbesondere vor einer Operation und/oder Chemotherapie, auch eine Ultraschalluntersuchung des Herzens (Echokardiographie) erforderlich sein. Mit Hilfe des Herzechokardiogramms können die Leistungsfähigkeit des Herzens, die Lage der Herzklappen und die Wanddicke des Herzmuskels beurteilt werden. Wichtig ist die Untersuchung, wenn ein Schaden des Herzmuskels oder eine Herzentzündung vermutet wird. Auch die Lage eines zentralvenösen Katheters [zentraler Venenkatheter] kann damit untersucht und dokumentiert werden.

HNO-ärztliche Untersuchung (Audiogramm)

Eine HNO-ärztliche Untersuchung (Hör- und Labyrinthfunktionsprüfungen) wird im Rahmen der Erstdiagnose bei Patienten mit Neuroblastom durchgeführt, um möglicherweise bereits bestehende Beeinträchtigungen zu erkennen und dadurch später auftretende behandlungsbedingte Probleme von diesen abgrenzen zu können. Regelmäßige Hörprüfungen sind vor allem im Behandlungsverlauf (zum Beispiel vor einer Chemotherapie) sowie im Rahmen der Nachsorge von Bedeutung (siehe auch Kapitel "Verlaufsdiagnostik").