Verlaufs- und Abschlussdiagnostik: Welche Untersuchungen sind während und zum Abschluss der Therapie erforderlich?

Autor:  Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 23.03.2022 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e221736

Im Verlauf der Behandlung sind regelmäßige Untersuchungen notwendig, um einerseits das Befinden des Patienten und andererseits das Ansprechen seiner Erkrankung auf die Therapie zu überprüfen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem körperliche Untersuchungen, die Kontrolle der Tumormarker und Ultraschalluntersuchungen.

Die Art und Häufigkeit der Untersuchungen sind abhängig von der Therapiegruppe (Risikogruppe) und somit vom Therapieplan, nach dem der Patient behandelt wird. In der Regel werden vor jedem Therapieelement (zum Beispiel vor jedem Chemotherapieblock) die oben genannten Untersuchungen wiederholt, um ein unzureichendes Therapieansprechen so früh wie möglich zu erkennen. Wenn zum Zeitpunkt der Erstdiagnose das Knochenmark befallen war, wird im Verlauf der Behandlung immer wieder eine Knochenmarkuntersuchung erfolgen, in der Regel so lange, bis keine Knochenmarkbeteiligung mehr nachweisbar ist.

Ebenso werden bis zum Ende der Therapie regelmäßig bildgebende Verfahren wie Magnetresonanztomographie (MRT), Computertomographie (CT) sowie MIBG-Szintigraphie beziehungsweise Positronen-Emissions-Tomographie (PET) durchgeführt, um das Ansprechen der Erkrankung auf die Behandlung zu verfolgen. MRT oder CT sind auch erforderlich, um eine Operation oder eine Strahlentherapie zu planen. In bestimmten Situationen können weitere Untersuchungen angezeigt sein, zum Beispiel eine Angiographie zur Beurteilung von Blutgefäßen im Bereich des Tumors vor einer Operation.

Je nach Tumorort und -größe sowie Art der Behandlung fallen weitere Untersuchungen an, um beispielsweise Nebenwirkungen der Therapie rechtzeitig zu erkennen. Dazu zählen unter anderem regelmäßige HNO-ärztliche Untersuchungen (zum Beispiel vor einer Bestrahlung oder vor Beginn eines Chemotherapieblocks) sowie Untersuchungen zur Überprüfung der Organe (wie Niere, Leber, Herz). Die Ergebnisse der verlaufsdiagnostischen Untersuchungen fließen unmittelbar in die weitere Behandlungsplanung mit ein. Bei Beendigung der Therapie erfolgen abschließende Kontrolluntersuchungen. Einzelheiten zu den genannten diagnostischen Verfahren finden Sie im Kapitel "Erstdiagnose".

Ergeben sich im Laufe der Therapie oder nach Abschluss der Behandlung durch verschiedene Kontrolluntersuchungen (zum Beispiel Tumormarkerkontrollen, bildgebende Verfahren) oder durch bestimmte Symptome Hinweise auf einen Krankheitsrückfall (Rezidiv), müssen erneut Untersuchungen durchgeführt wurden.