Prognosefaktoren: Wichtige Kriterien für die Behandlungsplanung

Autor:  Dr. med. habil. Gesche Tallen, Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 27.04.2018 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e48538

Abgesehen von der Art (Subtyp) des Ependymoms (siehe Abschnitt „Klassifikation“) gibt es weitere Faktoren, die die Prognose der Erkrankung beeinflussen (sie werden daher als Risikofaktoren oder Prognosefaktoren bezeichnet). Zu den Prognosefaktoren gehören:

  • Das Alter des Patienten bei der Erstdiagnose
  • Das Vorhandensein eines Resttumors
  • Das Vorhandensein von Metastasen

Die oben genannten Prognosefaktoren dienen derzeit als Hauptkriterien bei der Planung der Therapie nach oder an Stelle einer Operation. Sie entscheiden darüber, ob und, wenn ja, welche Form der nicht-chirurgischen Therapie bei nicht vollständiger oder nicht durchführbarer Tumorentfernung in Frage kommt.

Alter des Patienten bei Erstdiagnose

Das Alter des Patienten ist ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der geeigneten Behandlungsform im Anschluss oder an Stelle einer Operation und es hat einen großen Einfluss auf die Langzeitprognose und das Ausmaß der therapiebedingten Langzeitfolgen [TIM2005].

Es hat sich gezeigt, dass jüngere Patienten, insbesondere Patienten unter vier Jahren, aufgrund der noch nicht vollständig abgeschlossenen Gewebeentwicklung in Gehirn und Rückenmark besonders empfindlich auf eine Bestrahlung reagieren: Neben Funktionsausfällen des Gehirns, Entwicklungsstörungen und einer Intelligenzminderung besteht auch das Risiko, einen Zweittumor zu entwickeln. Dieses Wissen wird bei der Planung der nicht-chirurgischen Therapie berücksichtigt: Bei jüngeren Kindern (unter vier Jahren) mit einem Ependymom wird die Strahlentherapie, soweit möglich, ins höhere Alter verlagert.

Vorhandensein eines Resttumors

Im Rückblick auf zahlreiche Behandlungsergebnisse hat sich gezeigt, dass ein Patient, dessen Tumor neurochirurgisch komplett entfernt werden kann (das heißt, bei dem nach der Operation weder im Operationsmikroskop noch MRT Hinweise auf einen Resttumor erkennbar sind), eine deutlich bessere Prognose hat als nach unvollständiger Tumorentfernung. Entsprechend ist für Kinder und Jugendliche mit Resttumor in der Regel ein anderes Behandlungskonzept vorgesehen als für die Patienten, bei denen der Tumor komplett entfernt werden konnte.

Der Neurochirurg beurteilt das Ausmaß der chirurgischen Tumorentfernung frühzeitig (das heißt, 24 bis 48, spätestens 72 Stunden) nach der Operation durch bildgebende Verfahren.

Vorhandensein von Metastasen

Die Häufigkeit von Tumorzell-Absiedlungen innerhalb des Zentralnervensystems wird für Ependymom-Patienten in der Literatur sehr unterschiedlich angegeben, genannt werden Zahlen zwischen 2 und 30 % [TIM2002]. Solche "kraniospinalen Metastasen" kommen vorwiegend bei jüngeren Kindern vor sowie bei Patienten mit Ependymomen, die die hintere Schädelgrube betreffen [KUN1988] [KOV1991]. Eine Metastasierung außerhalb des Zentralnervensystems findet sich eher selten. Der Nachweis von Metastasen bestimmt unter anderem auch die Intensität der Therapie und führt zu folgender Stadieneinteilung:

  • M0 bedeutet, dass kein Anhaltspunkt für Metastasen besteht.
  • M1 heißt, dass im Liquor (gewonnen mittels Lumbalpunktion) Tumorzellen unter dem Mikroskop zu sehen sind.
  • M2 beschreibt durch bildgebende Verfahren sichtbare Metastasen im Bereich des Kleinhirns und/oder des Großhirns.
  • M3 beschreibt durch bildgebende Verfahren sichtbare Metastasen im Rückenmarkskanal.
  • M4 bedeutet, dass Metastasen außerhalb des Zentralnervensystems vorkommen.