Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheitsrückfällen

Autor:  Dipl.-Biol. Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 28.10.2016 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e97548

Im Mittelpunkt der Nachsorge steht die regelmäßige Kontrolle der Augen beziehungsweise der Augenhöhlen durch die Augenspiegeluntersuchung, die in der Regel unter Vollnarkose durchgeführt wird.

Wie häufig diese Untersuchung stattfindet und welche weiteren Nachsorgeuntersuchungen hinzukommen, richtet sich insbesondere nach dem Ausmaß der Erkrankung zum Zeitpunkt der Diagnosestellung und die erfolgte Behandlung sowie nach dem Alter des Kindes und dem genetischen Befund.

Nachsorge nach Enukleation bei einem erblichen Retinoblastom

Bei Patienten mit einem beidseitigen Retinoblastom (in der Regel immer erblich) sowie auch bei Patienten mit einseitigem Retinoblastom, bei denen eine erbliche Form der Erkrankung nicht ausgeschlossen werden kann, findet nach einer operativen Entfernung des Augapfels (Enukleation) bis zum fünften Lebensjahr alle drei Monate eine Nachuntersuchung statt. In den ersten beiden Lebensjahren können eventuell auch häufigere Kontrollen notwendig sein.

Diese engmaschigen Untersuchungen sind bei erblichen Retinoblastomen immer notwendig, selbst wenn sie zunächst nur einseitig auftreten. Die Wahrscheinlichkeit ist nämlich groß, dass sich später im anderen Auge (wieder) ein Tumor bildet. Nach der Diagnose eines einseitigen, möglicherweise erblichen Retinoblastoms ist es daher wichtig, dass auch regelmäßige Kontrolluntersuchungen des gesunden Auges durchgeführt werden.

Die Nachuntersuchungen werden insgesamt bis zum siebten Lebensjahr des Patienten fortgeführt, allerdings in der Regel in größeren Abständen: nach dem fünften Lebensjahr etwa alle vier bis sechs Monate, ab dem sechsten Lebensjahr alle sechs bis zwölf Monate.

Nachsorge nach Enukleation bei eindeutig nicht-erblichem Retinoblastom

Bei eindeutig nicht-erblichem Retinoblastom finden die Kontrolluntersuchungen nach einer Operation in den ersten zwei Jahren nach der Behandlung alle drei Monate, danach alle sechs bis zwölf Monate statt. Auch bei diesen Patienten wird die Nachsorge bis zum siebten Lebensjahr fortgeführt.

Nachsorge nach Lokaltherapie

Nach einer lokalen Behandlung wie Strahlentherapie, Kryotherapie oder Lasertherapie kann eine jahrelange engmaschige Nachkontrolle im vier- bis achtwöchigen Rhythmus erforderlich sein.

Nachsorge nach einer Chemotherapie in Kombination mit Lokaltherapie

Wurde eine Chemotherapie in Kombination mit einer Lokaltherapie (Strahlen-, Laser- oder Kryotherapie) durchgeführt, wird, vor allem bei kleinen Kindern, im ersten Jahr nach der Behandlung alle vier bis acht Wochen, anschließend vierteljährlich eine augenärztliche Untersuchung unter Narkose empfohlen, um den Krankheitsverlauf zu kontrollieren.

Tumorneubildungen lassen sich auf diese Weise schnell feststellen und lokal behandeln. Mit dem Auftreten von neuen Tumoren muss man bei kleineren Kindern sowie bei der erblichen Form des Retinoblastoms rechnen.

Wenn durch molekulargenetische Untersuchungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass eine erbliche Form der Erkrankung vorliegt, werden die Kontrollintervalle so gewählt, als ob es sich um eine erbliche Form handeln würde.

Je nach Entwicklung des Befundes können die Kontrollabstände gegebenenfalls verlängert werden. Unabhängig davon finden in bestimmten Abständen (alle drei Monate in den ersten beiden Jahren nach Diagnose, dann alle sechs Monate über etwa fünf Jahre) ambulante Nachsorgeuntersuchungen in der Kinderklinik statt.

Gut zu wissen: Wie häufig das Behandlungsteam den Patienten letztlich sehen möchte, hängt allerdings immer auch von der individuellen Situation des Patienten und vom Krankheitsverlauf ab. Auch Art und Umfang der Nachsorgeuntersuchungen stimmt der Arzt auf die individuelle Situation des Patienten ab.