Welche Nachsorgeuntersuchungen sind erforderlich?

Autor:  Maria Yiallouros, Dr. med. habil. Gesche Tallen, Zuletzt geändert: 23.04.2020 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e37884

Nach Abschluss der Therapie wird das Behandlungsteam den Patienten beziehungsweise seine Angehörigen bitten, sich zu regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen in der Klinik einzufinden.

Wichtig: Die empfohlenen Termine sollten unbedingt wahrgenommen werden, denn die regelmäßige Kontrolle bietet die Sicherheit, dass gegen ein erneutes Auftreten der Erkrankung, aber auch gegen mögliche Begleit- und Folgeerkrankungen schnell eingeschritten wird.

Die Nachbeobachtung erfolgt über viele Jahre, teilweise über die Kindheit und Jugend hinaus bis ins Erwachsenenalter. Dies gilt sowohl für Patienten, deren Tumor nicht oder nur teilweise durch eine Operation entfernt werden konnte (und die daher möglicherweise zusätzlich eine nicht-chirurgische Therapie erhalten haben) als auch für Patienten, deren Tumor vollständig entfernt wurde. Denn auch bei Letzteren kann – zu einem geringen Prozentsatz – noch nach vielen Jahren ein Krankheitsrückfall (Rezidiv) auftreten.

Untersuchungen zur Rezidivüberwachung

Im Mittelpunkt der Nachsorge stehen vor allem das regelmäßige Gespräch mit dem Arzt sowie umfassende körperliche Untersuchungen. Hinzukommen, in regelmäßigen Abständen, Kontrolluntersuchungen durch bildgebende Verfahren (in der Regel eine Magnetresonanztomographie (MRT) des Gehirns, gegebenenfalls auch des Rückenmarks). Eine erste Kontroll-MRT des Gehirns (kraniales MRT) wird gewöhnlich etwa drei Monate nach einer Operation durchgeführt. Weitere bildgebende Untersuchungen zur Rezidivkontrolle finden in den ersten fünf Jahren nach Therapiebeginn etwa halbjährlich, vom sechsten bis zum zehnten Jahr nach Therapiebeginn einmal jährlich statt. Ob zu späteren Zeitpunkten weitere Untersuchungen erfolgen, entscheidet der Arzt individuell.

Untersuchungen zur Spätfolgenüberwachung

Die Behandlung eines niedrigmalignen Glioms kann mit Spätfolgen verbunden sein. Aus diesem Grund erfolgen nach Abschluss der Therapie verschiedene Untersuchungen, die der Spätfolgenkontrolle dienen. Die Art und die Häufigkeit dieser Untersuchungen richten sich nach dem Ausgangsbefund und der Art und Intensität der Behandlung.

Nach einer Chemotherapie und Strahlentherapie kann können zum Beispiel eine regelmäßige augen- und ohrenärztliche Untersuchungen erforderlich sein, nach strahlentherapeutischer Behandlung auch eine Überprüfung der Lungenfunktion, der Herzfunktion (Elektroenzephalographie, Herzecho) oder der Schilddrüse. Da der Hormonhaushalt des Patienten sowohl durch den Tumor selbst als auch durch seine Behandlung beeinträchtigt sein kann, ist (je nach Sitz des Tumors sowie Ausmaß der Operation und Auswirkung der nicht-chirurgischen Therapie) bei manchen Patienten eine regelmäßige Untersuchung bestimmter Hormone (insbesondere Geschlechtshormone, Wachstumshormon) wichtig. Neurophysiologische und -psychologische Untersuchungen können hinzukommen.

Einzelheiten zu den oben genannten Untersuchungen finden Sie im Kapitel "Erstdiagnose".
Einen Überblick über die möglichen Nachsorgeuntersuchungen im Rahmen der Therapieoptimierungsstudie SIOP-LGG 2004 bzw. des aktuellen LGG-Registers bietet der Nachsorgeplan für Patienten mit niedrigmalignem Gliom.

Ergeben sich nach Abschluss der Therapie durch die oben genannten Kontrolluntersuchungen oder durch bestimmte Symptome Hinweise auf einen Krankheitsrückfall (Rezidiv), sind erneute umfassende Untersuchungen notwendig, um die Diagnose zu sichern und die Ausbreitung der Erkrankung zu bestimmen. Weitere Informationen zur Diagnose eines Rezidivs erhalten Sie im Kapitel "Krankheitsrückfall".