Augenhintergrundspiegelung (ophthalmologische Untersuchung)

Autor:  Maria Yiallouros, Dr. med. habil. Gesche Tallen, Zuletzt geändert: 23.04.2020 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e25497

Die Au­gen­hin­ter­grund­spie­ge­lung ist häufig bereits Teil der kör­per­li­chen Un­ter­su­chung, die in der Re­gel vom Kin­der­arzt durch­ge­führt wird. Bei dieser Untersuchung (auch Fundusspiegelung, Funduskopie oder Ophthalmoskopie genannt) wird mit Hilfe von Augenspiegeln der Augenhintergrund betrachtet.

Von Bedeutung ist vor allem das Erscheinungsbild des Sehnervs, denn daraus können sich Hinweise auf das Ausmaß der Drucksteigerung im Gehirn ergeben. Dies gilt besonders für Tumoren der Sehbahn und des Hypothalamus: Bei diesen Tumoren überträgt sich ein erhöhter Druck im Schädelinneren häufig auf die Sehnervenscheiden und macht sich so durch eine Schwellung und knopfförmige Vorwölbung des Sehnervs in Richtung des untersuchendes Auges bemerkbar (so genannte Stauungspapille; siehe auch Informationen zu Aufbau und Funktion des Zentralnervensystems, Abschnitt "I. Hirnnerv" in Kapitel "Hirnstamm und Hirnnerven").

In die augenärztliche Untersuchung eingeschlossen ist zudem eine Prüfung der Sehschärfe (Visus) und des Gesichtsfeldes. Sie wird jeweils auf das Alter des Patienten abgestimmt und beinhaltet zum Beispiel Untersuchungen auf Kontrast- und Farbensehen, Sehfeld, Pupillenreaktion, Augenbewegungen und Nystagmus (Augenzittern). Diese Untersuchungen werden ebenfalls zunächst vom Kinderarzt im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung (Hirnnervenprüfung) durchgeführt, oftmals jedoch später durch einen Spezialisten (Augenarzt) wiederholt.