Epilepsie

Autor:  PD Dr. med. Gesche Tallen, Redaktion:  Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 01.03.2016 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e165001

Epilepsie ist eine Erkrankung, bei der vorübergehende Funktionsstörungen im Gehirn Krampfanfälle (epileptische Anfälle) auslösen.

Bei vielen Kindern und Jugendlichen mit einem ZNS-Tumor sind Krampfanfälle das erste Anzeichen (Symptom) der Tumorerkrankung. Bei anderen Patienten kann ein Krampfleiden auch erst im Verlauf der Erkrankung und/oder Behandlung auftreten und nach Abschluss der Krebstherapie bis auf weiteres fortbestehen.

Da die Epilepsie in diesen Fällen ein Symptom des Tumors ist, sprechen Fachleute von einer "symptomatischen Epilepsie". Dabei kommen bei bestimmten ZNS-Tumorarten (zum Beispiel Tumoren im Großhirn/ Schläfenlappen) epileptische Anfälle häufiger vor als bei anderen (zum Beispiel Tumoren in der hinteren Schädelgrube).

Beschwerden und Komplikationen

Es gibt verschiedene Formen der Epilepsie.

Im Zusammenhang mit einer ZNS-Tumorerkrankung kann es sich um eine so genannte fokale Epilepsie handeln, also um epileptische Anfälle, die auf eine bestimmte Hirnregion und immer auf eine Großhirnhälfte beschränkt sind. Bei rein fokalen Anfällen treten, je nach betroffenem Hirnbereich, verschiedene körperliche oder psychische Störungen auf. Die Betroffenen verlieren jedoch nicht ihr Bewusstsein.

Aus fokalen können sich aber auch so genannte große beziehungsweise generalisierte Anfälle entwickeln, die sich über weite Hirnbereiche ausbreiten, immer beide Hirnhälften betreffen und mit einem Bewusstseinsverlust einhergehen. Nach einem solchen großen Anfall bestehen meist eine vorübergehende Beeinträchtigung bestimmter Hirnfunktionen und ein erhöhter Schlafbedarf.

Wichtige Nachsorgeuntersuchungen

In den Therapieprotokollen sind bis zu zehn Jahre nach Therapieende regelmäßige körperliche und neurologische Untersuchungen vorgesehen, besonders engmaschig in den ersten fünf Jahren, anschließend im Halbjahres- bis Jahresabstand, je nach Art des Hirntumors und der individuellen Situation des Patienten. Zusätzlich werden zu bestimmten Zeitpunkten elektrophysiologische Untersuchungen (Elektroenzephalographie, EEG) empfohlen.

Nehmen Sie diese Kontrolluntersuchungen unbedingt wahr! Sie ermöglichen dem Arzt, den Verlauf der Epilepsie und damit den Bedarf einer medikamentösen Behandlung zu überwachen. Ein nach der Krebstherapie neu aufgetretener Anfall kann auch erstes Anzeichen eines Krankheitsrückfalls sein.

Um einen Rückfall auszuschließen, wird gegebenenfalls auch ein bildgebendes Verfahren, zum Beispiel eine Magnetresonanztomographie (MRT) des Gehirns, eingesetzt.

Förderung / Behandlung

Die Einnahme bestimmter Medikamente, so genannter Antiepileptika [siehe Antiepileptikum], vermindert das Risiko, dass die Krampfanfälle sich wiederholen. Es gibt verschiedene Antiepileptika, beispielsweise Carbamazepin oder Valproinsäure, die als Tabletten eingenommen werden können.

Welche Substanz für den Betroffenen die richtige ist und wie viel davon über welchen Zeitraum eingenommen werden muss, damit der Patient frei von Anfällen ist, sollte im Gespräch mit einem erfahrenen Neurologen oder einem Facharzt für Epilepsie (Epileptologe), gegebenenfalls sogar in einem Epilepsiezentrum, besprochen und festgelegt werden.

Epilepsie und Führerschein

Besitzt ein Betroffener bereits den Führerschein, wenn der erste epileptische Anfall auftritt, sollte ein Neurologe aufgesucht werden. Es muss zunächst geklärt werden, um was für eine Art Anfall es sich gehandelt hat, damit die Dauer der Fahrpause festgelegt werden kann. Eine Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde ist nicht notwendig, sofern diese Pause vom Betroffenen eingehalten wird.

Wenn innerhalb der festgelegten Fahrpause Anfallsfreiheit bestanden hat, kann der Neurologe die Fahreignung bescheinigen. Dazu muss in der Krankenakte dokumentiert sein, dass entsprechend der Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Verkehrswesen (siehe Kapitel "Spätfolgen und Führerschein") Fahreignung besteht. Das ist wichtig, damit im Falle eines Unfalls die Beweislast, dass Fahreignung bestanden hat, nicht bei dem erkrankten Fahrer liegt.

Weitere Informationen zur Fahreignung von Epilepsiepatienten finden Sie im Kapitel "Spätfolgen und Führerschein".