GPOH gemeinnützige GmbH

GPOH gemeinnützige GmbHDie Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne §51 ff. AO. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere die Erforschung von Wesen, Diagnostik und Therapie von Tumor- und Blutkrankheiten des Kindes- und Jugendalters sowie die Verbesserung der erforderlichen Strukturen. Die Maßnahmen sollen den behandelnden Ärzten zur Vorgabe eines optimalen Behandlungswegs zur Therapie von Tumor- und Blutkrankheiten bei Kindern dienen.

Aufgabe der Körperschaft ist es vor allem, Bedingungen dafür zu schaffen, dass bundesweite Therapieoptimierungsstudien organisiert werden können, in deren Rahmen die Behandlung von Tumor- und Blutkrankheiten bei Kindern und Jugendlichen erfolgt. Diese Bedingungen werden u.a. dadurch geschaffen, dass Voraussetzungen für die Dokumentation im Rahmen dieser Therapieoptimierungsstudien erarbeitet werden.

Darüber hinaus fördert die Gesellschaft die Fort- und Weiterbildung aller Berufsgruppen, die an der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Tumoren und Blutkrankheiten beteiligt sind. Dieser Zweck wird durch die Organisation von Tagungen, Kongressen, Seminaren, speziellen Fortbildungseinheiten und die Erarbeitung entsprechender Curricula erfüllt.

Daneben ist Zwecks der Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung der Bildung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des §58 Nr.1 AO. Die Förderung der vorgenannten Körperschaft wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln sowie Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für die geförderten Zwecke dienen.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel der Gesellschaft dürfen nach Abzug der notwendigen Kosten nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Sinne dieser Satzung zuwenden.