Untersuchungen bei Therapieende
Autor: Dr. med. habil. Gesche Tallen, Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 18.04.2020 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e48600
Für alle Patienten mit einem Ependymom wird zu einem Zeitpunkt circa sechs Wochen nach Ende der Therapie eine ausführliche Abschlussuntersuchung durchgeführt. Sie soll sowohl das Ansprechen der Erkrankung auf die Therapie erfassen als auch mögliche Schäden, die der Tumor, die Erkrankung und die Behandlung verursacht haben. Diese Untersuchungen müssen allerdings nicht alle an einem Tag stattfinden.
Zu den Abschlussuntersuchungen gehören in der Regel:
- körperliche / neurologische Untersuchung: bei allen Patienten;
- Magnetresonanztomographie des Gehirns (MRT kranial): bei allen Patienten;
- Magnetresonanztomographie des Rückenmarkskanals (MRT spinal): wenn bei der Erstdiagnose Metastasen im Rückenmarkskanal nachweisbar waren sowie bei allen Patienten, die keine Strahlentherapie des Rückenmarks erhalten haben;
- Untersuchungen der Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit (Liquor-Zytologie): wenn bei der Erstdiagnose Tumorzellen im Liquor (gewonnen mittels Lumbalpunktion) nachweisbar waren sowie bei allen Patienten, die keine Strahlentherapie des Rückenmarks erhalten haben;
- augenärztliche Untersuchung (zum Beispiel Sehkraft, Gesichtsfeld, Augenhintergrund): bei allen Patienten;
- Hörprüfung: bei allen Patienten;
- Elektroenzephalographie, evozierte Potentiale: zum Beispiel bei Patienten, bei denen vor Beginn der Behandlung bereits Auffälligkeiten im Rahmen dieser Untersuchungen festgestellt wurden;
- Hormonuntersuchungen: bei allen Patienten;
- Untersuchungen der Nierenfunktion: bei allen Patienten;
- Laboruntersuchungen: bei allen Patienten (zum Beispiel zur Kontrolle von Knochenmarkfunktion (Blutbild), von Leberfunktion (Leberwerte), von Wasser- und Salzhaushalt (Elektrolyte);
- Röntgenübersichtsaufnahme der Lunge, Untersuchung von Knochenmark (Knochenmark-Zytologie) und/oder Skelett-Szintigraphie: wenn vor der Behandlung Metastasen außerhalb des Zentralnervensystems nachweisbar waren.
Nach der Abschlussuntersuchung finden regelmäßig Nachsorgeuntersuchungen statt. Informationen dazu erhalten Sie im Kapitel "Nachsorge". Einzelheiten zu den oben genannten Untersuchungen finden Sie im Kapitel "Erstdiagnostik".
Ergeben sich im Laufe der Therapie oder nach Abschluss der Behandlung durch verschiedene Kontrolluntersuchungen (zum Beispiel körperliche / neurologische Untersuchungen, bildgebende Verfahren) oder durch bestimmte Symptome Hinweise auf einen Krankheitsrückfall (Rezidiv), müssen erneut Untersuchungen durchgeführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Krankheitsrückfall".