Welche Nachsorgeuntersuchungen sind erforderlich ?

Autor:  Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 25.03.2022 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e214149

Nach Abschluss der Therapie wird das Behandlungsteam den Patienten beziehungsweise seine Angehörigen bitten, sich zu regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen in der Klinik einzufinden.

Wichtig: Die empfohlenen Termine sollten unbedingt wahrgenommen werden, denn die regelmäßige Kontrolle bietet die Sicherheit, dass gegen ein erneutes Auftreten der Erkrankung, aber auch gegen mögliche Begleit- und Folgeerkrankungen schnell eingeschritten wird.

Im Mittelpunkt der Nachsorge stehen vor allem das regelmäßige Gespräch mit dem Arzt sowie umfassende körperliche Untersuchungen (klinische Untersuchung) und Laboruntersuchungen (zum Beispiel Blutbild, Bestimmung von Tumormarkern). Hinzukommen, je nach Ausgangsbefund, Knochenmarkuntersuchungen sowie verschiedene bildgebende Verfahren (wie Ultraschall- und Röntgenuntersuchungen, Magnetresonanztomographie, MIBG-Szintigraphie oder gegebenenfalls alternative nuklearmedizinische Verfahren (wie Positronen-Emissions-Tomographie oder Skelett-Szintigraphie).

Untersuchungen zur Rezidivüberwachung

Die Nachsorgeuntersuchungen zur Rezidivüberwachung (vornehmlich klinische Untersuchung, Bestimmung der Tumormarker und Ultraschall der Tumorregion) finden im ersten Jahr nach Therapieende etwa alle sechs Wochen, vom zweiten bis fünften Jahr etwa alle drei Monate und ab dem sechsten Jahr halbjährlich bis jährlich statt.

Alle weiteren Untersuchungen hängen von der jeweiligen Krankheitssituation und dem Risikoprofil des Patienten ab. Je höher das Rückfallrisiko des Patienten, umso umfangreicher und engmaschiger werden die Nachsorgeuntersuchungen sein. In der Regel werden die Untersuchungsintervalle mit zunehmendem Abstand zum Therapieende größer, ab dem sechsten Jahr entscheidet der Arzt bei jedem Patienten individuell, welche Nachuntersuchungen in welcher Häufigkeit erforderlich sind. Im Allgemeinen ist die Tumornachsorge für eine Dauer von zehn Jahre vorgesehen.

Untersuchungen zur Spätfolgenkontrolle

Da die Behandlung eines Neuroblastoms mit Spätfolgen verbunden sein kann, erfolgen nach Abschluss der Therapie auch verschiedene Untersuchungen, die der Spätfolgenkontrolle dienen. Die Art und die Häufigkeit dieser Untersuchungen richten sich nach dem Ausgangsbefund und der Art und Intensität der Behandlung. Besonders Hochrisikopatienten, aber auch Patienten mit mittlerem Risiko, haben aufgrund der aggressiven Therapie ein hohes Risiko für Spätfolgen, die alle Organsysteme betreffen können. Aus diesem Grund werden bei diesen Patienten beispielsweise regelmäßig die Hörfunktion (Audiometrie) und die Herzfunktion (Echokardiographie, Elektrokardiographie) sowie Nieren- und Leberfunktion überprüft. Eine Untersuchung der Schilddrüsen-Hormone und bildgebende Verfahren wie der Ultraschall dienen der Überprüfung der Schilddrüsenfunktion.

Da der Einsatz bestimmter Medikamente (zum Beispiel Alkylantien, Topoisomerasehemmer) zu Fruchtbarkeitsstörungen führen kann, gehören Untersuchungen der Fruchtbarkeit und Fruchtbarkeitsentwicklung zum Nachsorgestandard bei allen Patienten. Auch das zum Teil erhöhte Risiko für therapiebedingte Zweitkrebserkrankungen wird im Rahmen der Nachsorge überwacht.

Ergeben sich nach Abschluss der Therapie durch die oben genannten Kontrolluntersuchungen oder durch bestimmte Symptome Hinweise auf einen Krankheitsrückfall (Rezidiv), sind erneute umfassende Untersuchungen notwendig, um die Diagnose zu sichern und die Ausbreitung der Erkrankung zu bestimmen.

Einen Überblick über die möglichen Nachsorgeuntersuchungen bieten die derzeit geltenden Nachsorgepläne für Patienten mit Neuroblastom. Bitte beachten Sie, dass in Abhängigkeit von Studie, Therapiegruppe und Behandlung verschiedene Nachsorgepläne angewandt werden. Ihr Behandlungsteam wird Sie über die für Sie geltenden Nachsorgepläne und -termine informieren. Die Empfehlungen nach aktuellem Register 2016 können Sie ebenfalls bei Ihren behandelnden Ärzten erfragen.