Strahlentherapie
Autor: Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 29.09.2026 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e15516
Inhaltsverzeichnis
Bei Patienten mit einem Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) kann in sehr seltenen Fällen zusätzlich zur Chemotherapie auch eine Strahlentherapie des Kopfes (Schädel-Bestrahlung) notwendig sein, um Lymphomzellen in den Hirnhäuten zu vernichten. Lymphomzellen, die sich im Zentralnervensystem (ZNS) angesiedelt haben, lassen sich durch eine Chemotherapie nicht immer in ausreichendem Maße bekämpfen (siehe Kapitel „Chemotherapie“). Durch die Strahlenbehandlung sollen die bösartigen Zellen sicher beseitigt werden, um zu verhindern, dass sie den Ausgangspunkt für einen Krankheitsrückfall bilden.
Aufgrund der Spätfolgen, die mit einer Strahlenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen einhergehen, wird diese Therapieform jedoch nur noch bei manchen Patienten in bestimmten Krankheitssituationen empfohlen.
Bei welchen Patienten kann eine Strahlentherapie in Frage kommen?
Im Rahmen der heutigen Therapiepläne wird eine Strahlenbehandlung des Kopfes nur dann durchgeführt, wenn aufgrund eines sehr hohen Rückfallrisikos nicht darauf verzichtet werden kann und eine Zytostatikabehandlung des Zentralnervensystems (ZNS) keine gleichwertige Alternative bietet.
Das gilt zum Beispiel für Patienten mit einem lymphoblastischen NHL (selten bei Patienten mit anaplastisch großzelligem Lymphom), bei denen zum Zeitpunkt der Diagnose ein Befall des ZNS festgestellt wird. Durch die gleichzeitige intensive systemische und intrathekale Chemotherapie reichen jedoch relativ geringe Strahlendosen aus. Bei Patienten mit reifen B-Zell Non-Hodgkin-Lymphomen / reifer B-AL wird keine Schädelbestrahlung durchgeführt, da diese zu keinen besseren Behandlungsergebnissen führt.
Einen Stellenwert hat die Bestrahlung noch bei manchen Patienten mit Krankheitsrückfall (Rezidiv) oder in der Palliativtherapie. Bei Befall der Hoden kann unter Umständen im Anschluss an die Chemotherapie eine Hodenbestrahlung erfolgen.
Für alle anderen Patienten hat sich im Rahmen langjähriger Therapieoptimierungsstudien gezeigt, dass eine Kombination aus hoch dosierter systemischer Chemotherapie (insbesondere mit Hochdosis-Methotrexat) und häufigen Methotrexat-Gaben in das ZNS (intrathekale Chemotherapie) ebenso wirksam ist. Auf eine Strahlentherapie kann daher verzichtet werden.
Anmerkung zu Studie LBL 2018: Im Rahmen der aktuellen Studie LBL 2018 wird geprüft, ob die Strahlentherapie durch eine ausschließlich intensivierte Chemotherapie ersetzt werden kann.
Wie wird die Strahlentherapie durchgeführt?
Eine Strahlentherapie erfolgt mit energiereichen, elektromagnetischen Strahlen, die von außen durch die Haut auf die Region eingestrahlt werden. Die Strahlen verursachen Schäden im Erbgut der Zellen. Da Lymphomzellen ein weniger gut funktionierendes Reparatursystem haben als gesunde Zellen, können sie strahlenbedingte Schäden schlechter beheben, sie sterben ab.
Die eingesetzte Gesamt-Strahlendosis – sie wird in Gray- (Gy-)Einheiten gemessen – hängt von der Art des Non-Hodgkin-Lymphoms, der jeweiligen Krankheitssituation und dem Alter des Patienten ab. Die Standarddosis bei einem lymphoblastischen NHL beträgt 18 Gy für Kinder über 2 Jahre und 12 Gy für Patienten im zweiten Lebensjahr. Kinder unter einem Jahr werden prinzipiell nicht bestrahlt. Um das gesunde Gewebe in der Umgebung zu schonen, wird die Gesamtdosis nicht in einmaliger Behandlung verabreicht, sondern in kleinen Portionen von etwa 1,5 Gy eingestrahlt, zum Beispiel über drei bis vier Wochen täglich. Die Wochenenden bleiben bestrahlungsfrei.
Vor Beginn der Behandlung werden die Größe und Lage der zu bestrahlenden Region von Spezialisten genau berechnet. Die Kinder und Jugendlichen werden in der Regel aktiv an der Bestrahlungsplanung beteiligt, das heißt, das Bestrahlungsteam erklärt die Geräte altersgerecht und die Patienten haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Generell ist durch die heute eingesetzten modernen Bestrahlungstechniken und Therapieplanungssysteme eine sehr zielgenaue Strahlentherapie möglich, die, so hofft man, zu einer deutlich verminderten Belastung des gesunden, umgebenden Gehirngewebes führt. So sorgt beispielsweise die intensitätsmodulierte Radiotherapie (IMRT) dafür, Strahlenschäden an gesundem Gewebe zu minimieren.
Die Bestrahlung als solche tut nicht weh und dauert auch jeweils nicht lange. Allerdings müssen die Patienten für den kleinen Moment, in dem die Strahlen aus dem Gerät in die Tumorregion gesandt werden, sehr ruhig liegen. Deshalb wird im Rahmen der Bestrahlungsplanung immer eine persönliche Kopfschale (Bestrahlungsmaske) angefertigt, die der Patient während den Sitzungen trägt und die dafür sorgt, dass der Kopf bei jeder Behandlungssitzung in derselben Position gelagert werden kann.
Weitere Einzelheiten dazu, wie sich Patienten und Angehörige auf eine Strahlentherapie vorbereiten können, finden Sie hier.
Welche Nebenwirkungen hat die Strahlentherapie und welche Möglichkeiten zur Behandlung und Vorbeugung gibt es?
Die Strahlentherapie schädigt leider nicht nur die bösartigen Zellen. Trotz der sorgfältigen Therapieplanung und -durchführung wird zwangsläufig auch gesundes Gewebe, das sich in unmittelbarer Nähe der bestrahlten Region befindet, in Mitleidenschaft gezogen. Dadurch kann es zu Nebenwirkungen kommen, die das Wohlbefinden des Patienten beeinträchtigen. Einige Nebenwirkungen sind akut, aber vorübergehend:
- Dazu gehören zum Beispiel Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Schwellungen im Bereich der Bestrahlung, Hautrötungen bis hin zu sonnenbrandähnlichen Hautveränderungen, Entzündungen der Mundschleimhaut und Haarausfall.
- Eine Bestrahlung kann, wie die Chemotherapie, zu einer Verminderung von weißen Blutzellen und Blutplättchen und somit zu einer erhöhten Infektionsgefahr und erhöhtem Blutungsrisiko führen.
- Bei manchen Patienten verursachen Kopfbestrahlungen Müdigkeit und ein erhöhtes Schlafbedürfnis; sie können bis zu mehreren Wochen nach Abschluss der Therapie andauern.
- Auch Fieber, Appetitlosigkeit, Schwindelgefühl und Sehstörungen kommen vor.
Gut zu wissen: Um den Nebenwirkungen der Strahlentherapie vorzubeugen oder diese zu behandeln, erfolgen, wie bei der Chemotherapie, unterstützende Behandlungsmaßnahmen. Auch der Patient selbst beziehungsweise seine Angehörigen können zur Linderung strahlenbedingter Folgeerscheinungen beitragen. Tipps hierzu finden Sie im Kapitel "Empfehlungen für zu Hause". Individuelle Empfehlungen erhalten Sie von Ihrem Behandlungsteam.
Eine Strahlenbehandlung kann, abgesehen von Therapie begleitenden Nebenwirkungen, auch mit Spätfolgen verbunden sein; sie treten zum Teil erst Jahre nach der Therapie auf. Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Spätfolgen".

