Urin- und Stuhluntersuchungen

Autor:  Dr. med. habil. Gesche Tallen, Freigabe:  Prof. Dr. med.Dr. h.c. G. Henze, Zuletzt geändert: 04.06.2020 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e74938

Urin kann entweder aus dem Spontanurin oder aus einem Blasenkatheter gewonnen werden. Eine Urinuntersuchung erfolgt hauptsächlich zwecks:

  • Bestimmung von Urinbestandteilen wie Urinsalzen, -säuren und -laugen, -eiweißen (zur Überwachung des Flüssigkeitshaushaltes und der Nierenfunktion)
  • Bestimmung des spezifischen Gewichts (zur Überwachung des Flüssigkeitshaushaltes)
  • Bestimmung des Urinzuckers (bei Verdacht auf Störungen des Blutzuckerhaushaltes und/oder Störungen der Nierenfunktion)
  • Bestimmung von Erregern (Urinkultur)
  • Bestimmung von Tumormarkern (zum Beispiel Abbauprodukte von Katecholaminen beim Neuroblastom)
  • Bestimmung von Blutbestandteilen (zum Beispiel roten Blutkörperchen beim Wilms-Tumor oder weiße Blutkörperchen bei einer Infektion)

Stuhlproben werden vor allem untersucht zwecks: