Entnahme von Knochenmark

Autor:  Dr. med. habil. Gesche Tallen, Redaktion:  Maria Yiallouros, Freigabe:  Prof. Dr. med. Dr. h. c. Günter. Henze, Zuletzt geändert: 04.06.2020 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e74886

Eine Knochenmark-Entnahme muss dann erfolgen, wenn die Diagnose einer Erkrankung die Untersuchung von Knochenmark erforderlich macht. Dies ist hauptsächlich bei Leukämien und Lymphomen im Rahmen der Erst- und Verlaufsdiagnostik der Fall. Bei verschiedenen soliden Tumoren dient die Knochenmarkuntersuchung dazu, das Krankheitsstadium des Patienten zu bestimmen (so genannte Stadieneinteilung) .

Knochenmark kann mittels einer Knochenmarkpunktion oder, seltener, einer Knochenmarkstanzbiopsie entnommen werden. Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung der beiden Verfahren.

Knochenmarkpunktion

Bei der Knochenmarkpunktion, auch Knochenmarkaspiration genannt, entnimmt der Arzt dem Patienten eine kleine Menge Knochenmark aus dem hinteren Beckenkammknochen. Dort ist das Knochenmark nur durch eine relativ dünne Knochenschicht von der Haut getrennt, so dass die Entnahme ohne wesentliches Risiko erfolgen kann. Mit Hilfe einer dünnen Hohlnadel saugt der Arzt wenige Milliliter Knochenmark in eine Spritze.

Die Punktion erfolgt bei größeren Kindern unter örtlicher Betäubung; eventuell wird zusätzlich ein Beruhigungsmittel verabreicht (Sedierung). Bei kleineren Kindern kann unter Umständen eine kurze Narkose‎ zweckmäßig sein. Damit sollen die Schmerzen, die beim Ansaugen des Knochenmarkblutes entstehen, so gering wie möglich gehalten werden.

Die Untersuchung kann ambulant erfolgen und dauert meist nicht länger als 15 Minuten. Anschließend wird die Einstichstelle mit einem Pflaster verklebt und in der Regel für circa eine halbe Stunde mit einem kleinen Sandsack beschwert. So wird verhindert, dass es zu einer Nachblutung kommt. Danach kann das Kind wieder aufstehen und herumlaufen. Schmerzen sind in der Regel nicht zu erwarten.

Knochenmarkstanzbiopsie

In seltenen Fällen lässt sich im Rahmen einer Knochenmarkpunktion nicht genügend Knochenmark gewinnen. So können zum Beispiel bei einer Leukämie die leukämischen Zellen manchmal so stark aneinander haften, dass sie sich nach der Entnahme für die anschließenden Untersuchungen schlecht weiterverarbeiten und dadurch nicht ausreichend beurteilen lassen. In solchen Fällen muss zur weiteren Klärung eine so genannte Knochenmarkstanzbiopsie erfolgen. Bei der Knochemarkstanzbiopsie stanzt der Arzt mit einer speziellen, etwas dickeren Hohlnadel einen etwa 2 cm langen Gewebezylinder aus dem Knochen. Diese Untersuchung erfolgt immer in Narkose.