Welche Nachsorgeuntersuchungen sind erforderlich?

Autor:  Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 01.06.2021 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e12103

Nach Abschluss der Therapie wird das Behandlungsteam dem Patienten beziehungsweise seinen Angehörigen zu regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen in der Klinik raten.

Wichtig: Die empfohlenen Termine sollten unbedingt wahrgenommen werden, denn die regelmäßige Kontrolle bietet die Sicherheit, dass gegen ein erneutes Auftreten der Erkrankung, aber auch gegen mögliche Begleit- und Folgeerkrankungen schnell eingeschritten wird.

Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen vor allem das regelmäßige Gespräch mit dem Arzt, körperliche Untersuchungen und Blutbildkontrollen. Sie finden im ersten Jahr nach Therapieende einmal monatlich, im zweiten Jahr alle drei Monate, im dritten Jahr halbjährlich und danach jährlich statt. Des Weiteren werden nach Abschluss der Therapie verschiedene Laboruntersuchungen (zum Beispiel an Blut- und Urinproben) durchgeführt, um die Funktionen der inneren Organe (Leber, Nieren, Schilddrüse) zu überprüfen.

Untersuchungen auf Viruserkrankungen und Untersuchungen verschiedener Hormone (Wachstumshormone, Geschlechtshormone) kommen hinzu. Ob zu späteren Zeitpunkten weitere Untersuchungen erfolgen, entscheidet der Arzt individuell. Zur Überprüfung der Herzfunktion wird in den ersten beiden Jahren sowie im fünften Jahr nach Therapieende eine Echokardiographie durchgeführt, die anschließend alle fünf Jahre wiederholt wird.

Die Nachsorgeuntersuchungen sind in den ersten fünf Jahren nach Abschluss der Therapie zwingend notwendig, da in dieser Zeit, insbesondere in den beiden ersten Jahren, das Rückfallrisiko am höchsten ist. Aber auch nach Ablauf des fünften Jahres ist eine jährliche Nachbeobachtung erforderlich, denn circa 10 % der Krankheitsrückfälle (Rezidive) können sich nach dieser Zeit ereignen. Auch mögliche Spätfolgen treten teilweise erst dann ein.

Ergeben sich nach Abschluss der Therapie durch die Blutbildkontrollen oder bestimmte Symptome Hinweise auf ein Rezidiv, ist zur Sicherung der Diagnose auf jeden Fall eine Knochenmarkpunktion notwendig. Darüber hinaus müssen alle Untersuchungen, die bei der Erstdiagnose durchgeführt wurden, wiederholt werden (siehe Kapitel „Erstdiagnose“), damit die Ausbreitung der Erkrankung bestimmt werden kann. Weitere Informationen zum ALL-Rezidiv erhalten Sie im Kapitel „Krankheitsrückfall“.

Nachsorgepläne

Einen Überblick über die möglichen Nachsorgeuntersuchungen bieten die allgemeinen und endokrinologischen (das heißt, den Hormonhaushalt betreffenden) Nachsorgepläne für Patienten mit akuter lymphoblastischer Leukämie hier. Bitte beachten Sie, dass die Empfehlungen vom Therapieprotokoll abhängen, nach dem der Patient behandelt wurde.